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VG Schwerin, 26.11.1997 - 1 A 342/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen der Anordnung der Zwangsaussiedlung aus dem Grenzgebiet der früheren DDR; Rückübertragung einer Neubauernschaft bzw. Entschädigung für deren Verlust; Verpflichtung zur Aufhebung einer bekanntgegebenen Anordnung der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Neubauer; Neubauernwirtschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Schwerin, 18.04.1996 - 1 A 1494/95
Auszug aus VG Schwerin, 26.11.1997 - 1 A 342/95
Dies wird im Falle des Verlustes von Bodenreformeigentum nur zu bejahen sein, wenn hinreichend sicher ist, daß denkt man das schädigende Ereignis hinweg dem jeweiligen Antragsteller oder Kläger nach 1990 Volleigentum am Grundstück zugefallen wäre (Urteil der erkennenden Kammer vom 18. April 1996 - 1 A 1494/95-, Zeitschrift für Vermögens- und Investitionsrecht - VIZ- 1996, S. 660, 662 f.).Solche zusätzlichen Erwägungen wären mit erheblichen Unsicherheiten befrachtet, letztlich spekulativer Natur und haben deshalb außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteil der Kammer vom 18. April 1996, a.a.O.; S. 663).
- BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92
Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose …
Auszug aus VG Schwerin, 26.11.1997 - 1 A 342/95
Insoweit ist zunächst festzuhalten, daß auch Bodenreformeigentum ungeachtet der ihm nach dem Recht der DDR innewohnenden Beschränkungen (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994, -AZ.: 7 C 32.92-, in: BVerwGE 95, S. 170/172 ff.) einen der Restitution grundsätzlich zugänglichen Vermögenswert im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG darstellt (…ebenso Wimmer, a.a.O., § 7, Rn. 19). - BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94
Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt
Auszug aus VG Schwerin, 26.11.1997 - 1 A 342/95
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Juli 1995 (-AZ.: 7 C 12.94-, Zeitschrift für offene Vermögensfragen - ZOV- 1995, S. 382) ausdrücklich klargestellt, daß das Bodenreformeigentum trotz seiner Rechtsnatur als persönliches Arbeitseigentum des Neubauern in seiner Eigenschaft als besonders ausgestaltetes Nutzungsrecht an einem Grundstück einen Vermögenswert im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG darstellt.